Anträge auf Ausstellung von Urkunden/Abschriften (pro Person für die der Antrag gestellt wird):
schriftlicher Antrag: € 14,30 (z. B. per E-Mail oder über oesterreich.gv.at)
mündlicher Antrag: gebührenfrei (z. B. telefonisch oder persönlich)
Gebühren für die Urkunden/Abschriften:
€ 9,30 - für jede Personenstandsurkunde oder Abschrift
€ 2,10 - für Abschriften zur Vorlage bei einem österreichischem Standesamt für die Ermittlung der Ehefähigkeit
Gebührenfrei können Urkunden nur für soziale Zwecke unter Angabe des Empfängers (Sozialversicherungsträgers) ausgestellt werden.